Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das vielfältige Angebot des Bareggcenter Baden erfordert eine klare Reglementierung, damit Missbräuche möglichst ausgeschaltet werden können. Im Interesse eines reibungslosen Spielbetriebes werden alle Benützer der Anlage angehalten, das Reglement zur Kenntnis zu nehmen und sich sportlich und kollegial an die nachfolgenden Bestimmungen zu halten. Bei Unklarheiten erteilt der Empfang gerne Auskunft, Telefon +41 56 493 44 55.

1 Allgemeines

1.1 Öffnungszeiten

Das Bareggcenter Baden ist ganzjährig zu den folgenden Zeiten geöffnet. Änderungen sind jederzeit vorbehalten.

Montag bis Sonntag 07.00 – 23.00 Uhr

Ausnahmen:
24.12. Heiligabend ab 17.00 Uhr geschlossen
25.12. Weihnachten ab 17.00 Uhr geschlossen

Die Sport Baregg AG behält sich vor, neben den Feiertagen pro Winter- und pro Sommersaison – nach rechtzeitiger Voranzeige – an bis zu 3 Ausfalldaten anderweitig über die Halle zu verfügen.

1.2 Saisondauer

Wintersaison (32 Wochen).
Sommersaison (20 Wochen).

1.3 Tarife

Sämtliche Tarife sind online ersichtlich.

Die Platzstunde ist vor Spielbeginn zu bezahlen. Reservierte, aber nicht genutzte Stunden, sind ebenfalls zu bezahlen (Ausnahme: die betroffene Stunde kann weiterverkauft werden).

1.4 Mietrackets

Im Mietpreis inbegriffen ist die Nutzungsgebühr des Gerätes für die Zeit ihres Aufenthaltes im Center. Nicht inbegriffen sind Beschädigungen. Sie erhalten von uns ein vollwertiges, einwandfreies Racket zur Verfügung gestellt. Bitte prüfen sie bei Beginn der Miete ob der Schläger einwandfrei ist. Für Beschädigungen sind sie haftbar.

Erhalten wir von ihnen ein beschädigtes Racket zurück, müssen wir Ihnen Fr. 50.- verrechnen.

Wir vermieten Rackets nur mit dem Einverständnis dieser Regelung.

1.5 Grundsätzliches

Auf der Anlage sind nackte Oberkörper nicht erlaubt.

Hunde sind auf den Plätzen verboten und innerhalb der Anlage an der Leine zu führen.

Es ist untersagt, im Center mit Sportartikeln, Textilien usw. Handel zu betreiben. Vorbehalten bleibt der Verkauf durch den offiziellen Tennisshop.

1.6 Fundgegenstände

Vergessene Utensilien können am Empfang abgeholt werden. Diese werden während 3 Monaten aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände entsorgt.

2 Spielbetrieb

2.1 Spielberechtigung

Spielberechtigt ist nur, wer das Abonnement oder die Platzmiete bezahlt hat.

2.2 Benützung der Plätze

Der Platzwechsel erfolgt jeweils auf jede volle Stunde, massgebend ist die Platzuhr.

2.3 Schuhe

Das Spielen in der Halle erfordert Hallenturnschuhe, welche absolut sauber sein müssen. In der Squashhalle und in der Badmintonhalle darf nur mit hellen Sohlen gespielt werden.

2.4 Essen und Getränke

Esswaren dürfen nicht in der Halle konsumiert werden. Ausgenommen davon sind Energieriegel und Bananen.

Kaugummi sind auf den Plätzen verboten.

Getränke dürfen nur in verschliessbaren Behältnissen auf die Plätze mitgenommen werden (keine Gläser/Glasflaschen).

2.5 Weisungsrecht

Den Anordnungen der Mitarbeiter ist Folge zu leisten.

2.6 Rückmeldungen

Anregungen und Beschwerden sind am Empfang einzureichen. 

3 Reservationsreglement Halle

3.1 Einzelstunden

Onlinereservationen von Einzelstunden sind jeweils 14 Tage im Voraus möglich. Die Platzstunde ist vor Spielbeginn zu bezahlen.

Bei Absage einer Einzelstunde weniger als 24 Stunden vor Spielbeginn ist die Stunde zu bezahlen. (Ausnahme: die betreffende Stunde kann weiterverkauft werden).

Sollten Spieler nach Ablauf der bezahlten Stunde weiterspielen wollen (Spielverlängerung), so müssen sie sich am Empfang nach einem freien Platz erkundigen. Die zusätzliche Spieldauer ist geschuldet und wird pro Rata berechnet (z.B. noch 15-, 30-, 45-Minuten oder eine volle Stunde) und ist nach Spielende zu begleichen.

3.2  Fixplätze

Die Miete für die Fixplatzstunden ist vor der ersten Spielstunde per Rechnung zu begleichen.

  • Die Fixplatzsaison dauert durchgehend über 32 Wochen im Winter und über 20 Wochen im Sommer. Es werden keine Änderungen der Fixplatzdauer angenommen.
  • Abgesagte Fixplatzstunden werden mit einer Ersatzstunde vergütet, sofern die abgesagte Stunde weitervermietet wurde.
  • Für abgesagte Fixplatzstunden, die weitervermietet werden konnten, werden Fixbons hinterlegt. Diese können in der laufenden Saison eingelöst werden, verfallen aber ersatzlos zum Ende der Saison.
  • Abgesagte Fixplatzstunden, die nicht weitervermietet werden konnten, gelten als gespielt.

Wird die Ersatzstunde in einer höheren Tarifstunde gespielt, muss die Preisdifferenz bezahlt werden.

4. Gerichtsstand

Diese Geschäftsbedingungen unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Baden.